Veranstaltungen

Derzeit bereiten wir eine Klausur vor.

Bekanntmachung

Neuer Vorstand 2021/2022

Gleich nach der Vollversammlung hat der Vorstand sich neu gebildet und intern die Aufgaben verteilt.

zum gesamten Vorstand

Vorstandssitzung

Am: Donnerstag, den 25.01.2024
Um: 19:00 Uhr
Ort:

Rathaus Reinickendorf

BVV-Saal (Raum 337)

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Essensgeld

Veröffentlicht in Aktuelles

Das "Essensgeld" oder "Wo bleiben unsere 23,- € (45,- DM) ???

Zu diesem Thema gab es bereits 1999 eine kleine Anfrage im Berliner Abgeordnetenhaus. Den Wortlaut dieser Anfrage und die Antwort finden sie weiter unter auf dieser Seite

Einleitung:

Alle Berliner Eltern zahlen mit ihrer Kita-Kosten-Beteiligung unabhängig von sonstigen Faktoren (Betreuungszeit, Einkommen, Anzahl der Kinder etc.) einheitlich einen Betrag von monatlich 23,- € (45,- DM), der der Beköstigung in der Kita dient. Somit erhält jede Einrichtung pro Kind und Monat eben diese 23,- €, um sie für die Ernährung der Kinder zu verwenden, sollte man meinen. Dem ist aber leider nicht so. Wie viel von diesem Geld tatsächlich in den Kitas ankommt, ist von Bezirk zu Bezirk bzw. auch innerhalb der Bezirke stark unterschiedlich. Je nachdem, wie die Bezirkshaushalte erstellt werden. Um ein wenig Licht in dieses Zuwendungs-Wirrwarr zu bringen, haben wir folgende Beispielrechnung erstellt.
Diese stellt aber nur den Fall einer Modell-Kita dar. Fest steht aber, dass unsere 23,- € Berlinweit fast nie vollständig ausgezahlt werden.

(Achtung, diese Berechnung stammt dem Jahr 2000, daher sind alle Beträge noch in DM ausgewiesen (1,- € = 1,95583 DM). An den Fakten hat sich aber bislang leider noch nichts geändert

Folgende Rechnung haben wir für unsere Aussage zugrunde gelegt: Eltern zahlen pro Monat in ihrem Kitakostenbeitrag extra ausgewiesen 45 DM, das sind 540 DM jährlich. Nun gibt es eine Berechnungsgrundlage vom Berliner Senat, die mit 235 Beköstigungstagen rechnet und zieht davon pauschal 25% für Krankheit, Urlaub, Kitaschließung, etc. ab. Jetzt wird also das Beköstigungsgeld pro Tag mal 235 Tagen minus 25% als Bedarf der Bezirke errechnet. Von diesem errechneten Geld zahlt der Senat den Bezirken allerdings nur rund 53%. Die restlichen 47% muss der Bezirk aus anderen Einnahmen finanzieren.
Reinickendorf hat aufgrund von angestellten Berechnungen die 75% auf 80% erhöht, weil die Reinickendorfer staatlichen Kitas im Durchschnitt eine 80% Belegung fahren, d.h. das Reinickendorf auch hier noch einmal aus anderen Quellen die finanziellen Mittel besorgen muss. In Reinickendorf wird bei den selbst kochenden Küchen, je nach Anzahl der zu bekochenden Kindern, unterschieden:

Kitas mit bis zu 70 Plätzen erhalten 2,24 DM pro Kind pro Beköstigungstag
Kitas mit bis zu 100 Plätzen erhalten 2,14 DM pro Kind pro Beköstigungstag
Kitas mit bis zu 160 Plätzen erhalten 2,04 DM pro Kind pro Beköstigungstag
Kitas mit mehr als 160 Plätzen erhalten 1,99 DM pro Kind pro Beköstigungstag

Ein Kind, das in eine kleine Einrichtung mit z.B. 64 Kindern geht, wird mit Nahrungsmitteln im Wert von 421,12 DM versorgt ( =235 Beköstigungstage x 2,24 DM x 80%), dies ist bereits eine Differenz von 118,88 DM.
Ein Kind, das in eine große Einrichtung mit über 160 Kindern geht, wird mit Nahrungsmitteln im Wert von 374,12 DM versorgt (=235 Beköstigungstage x 1,99 DM x 80%), dies ist bereits eine Differenz von 165,88 DM, die die Eltern zwar jährlich bezahlen, die das Kind aber nicht vom Land Berlin zur Beköstigung erhält. Diese Einsparung auf Kosten unserer Kinder wollen wir im nächsten Kitajahr verstärkt angehen, da das Beköstigungsgeld unserer Meinung nach zweckgebunden ist und den Kindern in voller Höhe zusteht.

Rechenbeispiel für eine Kitakind in einer Einrichtung mit bis zu 70 Plätzen:

Eltern bezahlen 540,00 DM 100,0%
zahlt das Land Berlin
dem Bezirk
209,24 DM 38,8%
gibt der Bezirk dazu 211,88 DM 39,2%
Fehlbetrag 118,88 DM 22,0%

Eltern bezahlen 540,00 DM 100%
zahlt das Land Berlin
dem Bezirk
209,24 DM 39%
werden vom Land
einbehalten
330,76 DM 61%

Fazit:

Im Land Berlin existiert ein Kita-Gesetz und ein Kitakosten-Beteiligungsgesetz, nach denen alle Eltern einen Betrag von 23,- € pro Kita-Kind und Monat entrichten müssen. Dieses Geld kommt aber in den Kitas nicht in voller Höhe an. Dagegen wird der BEA-Vorstand in den nächsten Monaten verstärkt angehen.
Dazu brauchen wir auch Ihre Unterstützung !

Kleine Anfrage von Elfi Jantzen (Bü'90/Grüne) an den Senat von Berlin

1. Welche Vorgaben / Richtwerte gibt es für die Ausgaben der Bezirke für die Beköstigung von Kinder in Kindertagesstätten, wie verbindlich sind sie ?

2. Nach welchen Kriterien werden die Sätze für die Beköstigung errechnet, wer legt sie fest ?

3. Wie werden den Bezirken bei der Haushaltsaufstellung die Mittel für die Beköstigung in den Kindertagesstätten vom Land Berlin zugewiesen ?

4. Wie erklären sich die Unterschiede in den Sätzen pro Mahlzeit für die Beköstigung von DM 1,80 (Treptow) bis DM 2,50 (Charlottenburg) bei Eigenbeköstigung und von DM 2,55 (Lichtenberg, Treptow) bis DM 3,73 (Spandau) bei Fremdbeköstigung, die bei der Haushaltsaufstellung der Bezirke zu Grunde gelegt werden ?

5. Nach welchen Richtwerten wurde der Verpflegungskostenanteil von DM 45,- pro Monat an der Kitakostenbeteiligung der Eltern errechnet ?

6. Wie erklärt der Senat den Eltern, die den Verpflegungskostenanteil laut der „Information für Eltern über die Neuregelung der Kostenbeteiligung für die Tagesbetreuung von Kinder“ der Senatsjugendverwaltung nur für die „Materialkosten“ der Mahlzeiten zahlen, dass den Kitas in der Regel weit weniger Geld als die DM 45,- pro Monat für die Beköstigung ihres Kindes zur Verfügung stehen (z.B. ergibt sich bei einem Beköstigungssatz von DM 2,50 bei den der Haushaltsaufstellung der Bezirke zu Grunde liegenden 235 Betreuungstagen und der Teilnahmequote von 75% ein monatliches Beköstigungsgeld von DM 36,72, bei einem Satz von DM 1,80 gar nur von DM 26,74 pro Kind)?

Antwort der Senatsverwaltung für Schulwesen

Zu 1. bis 4.:
Für die Kindertagesstätten einschließlich der Sonderkindertagesstätten und der Kindertagesstätten in Kinderzentren werden je Beköstigungstag folgende Beträge von der Senatsverwaltung für Finanzen zugemessen:


Zubereitungsform DM
eigene Herstellung 2,21
Tiefkühlkost 2,47
Mischkost 2,32
Fremdbezug 2,64

Die Zumessung berechnet sich wie folgt:

Beköstigungstage x Teilnehmerquote x Platzzahl x Betrag der Zubereitungsform. Der Berechnung werden dabei 235 Beköstigungstage und eine Essenteilnehmerquote von 75 v.H. zugrunde gelegt.
Diese durchschnittlichen Berechnungsgrößen sind nicht verbindlich. Sie sind Teil von vielen Berechnungsmodellen, die der Ermittlung der Globalsumme für konsumtive Sachausgaben dienen. Die nach den Modellen errechnete Globalsumme wird wegen der bekannten Finanzlage pauschal gekürzt (Globalsumme 1999: für die östlichen Bezirke um 46,06 v.H. und für die westlichen Bezirke um 53,23 v.H.). Aufgabe der Bezirke ist es, den zugemessenen Globalbetrag sachgerecht unter Beachtung der tatsächlichen Verhältnisse vor Ort und unter Beachtung politischer Schwerpunktsetzung innerhalb der Bezirke zu verteilen.
Aus diesen bezirklichen Schwerpunktsetzungen ergeben sich unterschiedliche Beträge für die Beköstigung in den verschiedenen Kindertagesstätten.

Zu 5. bis 6.:
Der Verpflegungskostenanteil berechnet sich wie folgt:

Zugrunde gelegt ist ein Verpflegungskostensatz von 2,70 DM/Tag. Bei durchschnittlich 20 Öffnungstagen pro Monat ergeben sich Verpflegungskosten von monatlich 54,- DM oder 540,- DM für zehn Monate. Verteilt auf zwölf Monate errechnet sich der geltende Verpflegungsanteil von 45,- DM an der monatlichen Kostenbeteiligung.
Im Ergebnis zahlen die Eltern oder anderen Erziehungsberechtigten somit für zwei Monate im Kalenderjahr keine Verpflegungskosten.
Der Verpflegungskostensatz von 2,70 DM/Tag ist ein auf der Basis der Ansätze aus dem Haushaltsjahr 1996 festgesetzter Durchschnittswert. Er bewegt sich weiterhin im Rahmen der den bezirklichen Haushaltsansätzen zugrunde liegenden Beköstigungssätze, wie folgende Übersicht über die Beköstigungssätze von zehn zufällig ausgewählten Bezirken zeigt (Haushaltsjahr 1998, Kap. 40 30 Titel 552 01 - Beköstigung -):

Bezirk Beköstigungssätze bei
Eig. Herstellung Tiefkühlkost Mischkost Fremdbezug
Tiergarten 2,21 DM - - -
Charlottenburg 2,35 DM 2,50 DM
2,62 DM
(Sonderkitas)
- 2,60 DM
Spandau 3,00 DM 4,15 DM - 4,70 DM
Steglitz 2,20 DM - - 3,10 DM
Neukölln 1,95 DM - 2,30 DM 3,10 DM
Prenzlauer Berg 2,21 DM - - 2,65 DM
Friedrichshain 2,21 DM
3,50 DM
(Liegekrippe)
2,35 DM
(Hort)
- 2,32 DM 2,64 DM
3,31 DM
(Hort)
Treptow 1,80 DM 2,81 DM 2,30 DM 2,55 DM
Köpenick 2,21 DM 2,47 DM 2,32 DM 2,64 DM
Weißensee 2,21 DM - - 2,64 DM
3,50 DM
(Hort)

Legt man - wie bei der Ansatzbildung - die jährlich zu leistende Verpflegungskostenbeteiligung von maximal 540,- DM auf 235 Beköstigungstage um, so ergibt sich ein Beköstigungssatz von aufgerundet 2,30 DM / Beköstigungstag. Auch dies macht deutlich, dass der Verpflegungskostenanteil an der monatlichen Kostenbeteiligung keinesfalls zu hoch bemessen ist.
Nach allem sieht sich der Senat in der Frage des Verpflegungskostenanteils an der monatlichen Kostenbeteiligung in keinem wie auch immer gearteten Erklärungsnotstand.


Berlin, den 07. April 1999
In Vertretung
Klaus Löhe

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