Elternbeirat
Ein Elternbeirat ist auf Wunsch und Anforderung der Eltern zu bilden, wenn der Träger der Kita mehr als eine Einrichtung unterhält. Der Elternausschuss oder die Elternversammlung jeder Kita wählt einen Elternvertreter und meldet ihn über die Kita-Leitung dem Träger oder dem Vorsitzenden des Elternbeirats (falls schon vorhanden). Der Träger lädt zur ersten konstituierenden Sitzung des Elternbeirats alle dafür gewählten Elternvertreter seiner Einrichtungen ein.
Der Elternbeirat setzt sich aus gewählten Elternvertretern aus den Elternausschüssen (große Kita) oder aus den Elternvertretungen (kleine Kita) aller Kitas eines Trägers zusammen und gibt sich eine Geschäftsordnung. Der Elternbeirat ist vom Träger über wesentliche, die Gesamtheit der Einrichtungen des Trägers betreffende, Angelegenheiten zu informieren und zu hören. Der Elternbeirat hat die Möglichkeit einen Trägervertreter einzuladen.