Jugendhilfeausschuss
Der JHA ist ein Fachausschuss der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) und ein wichtiges Entscheidungsgremium des Bezirks in Fragen der bezirklichen Jugendpolitik. Er arbeitet auf der Grundlage des Achten Sozialgesetzbuches. Der JHA beschließt im Rahmen des Haushalts, des Geschäftsbereiches Jugend und nach Maßgabe der von der BVV gefassten Beschlüsse über die Angelegenheiten der Jugendhilfe. Im Gegensatz zu anderen BVV-Ausschüssen hat er ein Beschlussrecht zur Verteilung der Gelder der Jugendhilfe. Bei Beschlüssen der BVV zur Jugendhilfe muss er angehört werden und hat das Recht, dort Anträge zu stellen.
Der JHA tagt in der Regel einmal monatlich und setzt sich zusammen aus Bezirksverordneten aller Fraktionen, dem Jugendstadtrat, Jugendamtsleitung, Bürger-Deputierten (z. B. Vertreter der freien Jugendhilfe, Kirchen, Wohlfahrtsverbände und weitere Träger) und weiteren beratenden Mitgliedern (z. B. BEAK, BEA-Schule, Mädchenbeauftragte etc.).
Der BEAKVertreter und der Stellvertreter sind beratende Mitglieder im JHA mit Rederecht – aber ohne Stimmrecht. Dadurch können Themen diskutiert und die Positionen der Eltern vertreten werden. Nicht zu unterschätzen ist in unserem staatlichem demokratischen Rechtsverständnis das Rede- und Anhörungsrecht und somit die Möglichkeit – auch ohne eigenes Stimmrecht – Anträge über die stimmberechtigten Mitglieder zu stellen, Beschlüsse zu beeinflussen, Meinungen zu vertreten und Präsenz zu zeigen.