AG 78
Eine AG 78 (gem. § 78 des Achten Buches Sozialgesetzgebung - SGB VIII) befasst sich mit der praxisorientierten Abstimmung von Maßnahmen für Kinder und Jugendliche. Dabei stimmen Jugendamt, Träger, BEA-Schulen und Präventionsbeauftragte von Polizei und ggf. Wohnungsbaugesellschaften etc. ihre Zusammenarbeit in verschiedenen Bereichen ab. Zum Teil gibt es regionale AG 78, die sozialraumorientiert arbeiten. Das Jugendamt lädt die Arbeitsgemeinschaft ein und kann weitere Auskünfte geben. Ein BEAK-Vertreter nimmt in der Regel an der Sitzung teil.