Unsere Satzung
Satzung des Bezirkselternausschusses der Reinickendorfer Kindertagesstätten
§ 1 Selbstverständnis und Ziele
- Der Bezirkselternausschuss der Kindertagesstätten des Bezirks Reinickendorf (BEA-Kita Reinickendorf) ist die Interessenvertretung der Eltern im Bezirk. Dabei ist es ohne Belang, welchem Träger die Kindestageseinrichtung unterstellt ist.
- Der BEA-Kita Reinickendorf ist gemäß § 15 Abs. 1 KitaFöG vom Jugendamt über wesentliche, die Tagesbetreuung betreffende Fragen zu informieren und zu hören.
- Seine vorrangige Aufgabe sieht der BEA-Kita Reinickendorf im Erhalt und der Fortentwicklung der pädagogischen Qualität in allen Kindertagesstätten des Bezirks.
- Der BEA-Kita Reinickendorf fühlt sich den im § 1 KitaFöG genannten Zielen verpflichtet. Hierzu fördert der BEA-Kita Reinickendorf den Informationsaustausch zwischen den Eltern auf der einen Seite und dem Jugendamt, den Trägern, den politischen Parteien und relevanten Gremien auf der anderen Seite.
§ 2 Zusammensetzung
- Der BEA-Kita Reinickendorf setzt sich aus den gewählten Eltern derjenigen Kindertages-stätten des Bezirks Reinickendorf zusammen, die einen Elternausschuss gemäß § 14 Abs. 3 und Abs. 5 und § 15 Abs. 1 KitaFöG gebildet haben (d.h. die mehr als 45 Kinder in der Einrichtung betreuen). Dies sind die von den Elternvertretern aus ihrer Mitte gewählten Bezirkselternvertreter und Stellvertreter.
- Eltern aus kleineren Einrichtungen ( weniger als 45 Kinder ) können beratend an den Sitzungen des BEA-Kita Reinickendorf teilnehmen.
- Die Veranstaltungen des BEA-Kita Reinickendorf sind öffentlich und somit für alle Interessierten zugänglich.
§ 3 Vollversammlung
- Die Vollversammlung (VV) des BEA-Kita Reinickendorf besteht aus den in § 2 Abs. 1 genannten Vertretern.
- Die VV wählt aus ihrer Mitte den Vorstand.
- Stimmberechtigt ist jeweils ein Bezirkselternvertreter (§ 2 Abs.1) pro Einrichtung.
- Die VV ist mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Vertreter beschlussfähig.
- Die VV wird von dem Vorstand des BEA-Kita Reinickendorf einberufen. Die Einladung dazu sollte auf dem Postweg 4 Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Tagesordnung ist dem Jugendamt mindestens 14 Tage vor dem Termin der VV vorzulegen.
- Die Einberufung einer VV kann von jedem der nach § 2 Abs. 1 gewählten Vertreter, unter Angabe der Tagesordnung, beantragt werden. Der Vorstand hat dann zu einer VV zu laden.
- Mit dem Beginn des Kitajahres, spätestens jedoch im November, findet eine konstituierende Vollversammlung statt.
- Wahlen auf der VV sind in der Tagesordnung anzukündigen.
- Über jede VV wird ein Protokoll gefertigt, das im Internet veröffentlicht wird.
§ 4 Vorstandswahlen
- Die VV wählt spätestens im November aus ihrer Mitte mit einfacher Mehrheit der anwesenden Wahlberechtigten den Vorstand.
- Der Vorstand kann aus beliebig vielen Mitgliedern bestehen.
- Auf Antrag wird in geheimer Abstimmung gewählt.
- Das Mandat eines gewählten Vorstandsmitglieds endet mit den Neuwahlen – spätestens im November -, einem erklärten Rücktritt oder durch Abwahl mit einer ¾-Mehrheit durch eine VV. Bis zur Konstituierung des neuen Vorstandes bleiben alle Personen im Amt. Dies gilt auch, wenn das Kind des Vorstandsmitgliedes zwischenzeitlich aus der Kindestagesstätte ausscheidet.
- Im Rahmen einer VV sind Nachwahlen zum Vorstand möglich.
§ 5 Vorstand
- Der Vorstand vertritt die Belange der Elternschaft gegenüber den Trägen der Kindertagesstätten, Ämtern, politischen Parteien und den entsprechenden Gremien.
- Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung und handelt danach.
- Der Vorstand entsendet Vertreter zu den einzelnen Gremien. Näheres regelt die Geschäftsordnung.
- Der Vorstand ist an die Beschlüsse der VV gebunden.
- Der Vorstand tagt monatlich. Die Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich. Auf Antrag kann die Öffentlichkeit mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder ausgeschlossen werden.
- Ort und Termin der Sitzungen werden mindestens 14 Tage im Voraus im Internet bekannt gegeben. Über jede Versammlung wird ein Protokoll gefertigt, das im Internet veröffentlicht wird.
§ 6 Leitender Vorstand
- Der Vorstand wählt einen leitenden Vorstand, der das Gremium nach außen vertritt. Der leitende Vorstand setzt sich zusammen aus: Näheres regelt die Geschäftsordnung
- dem Vorsitzenden
- zwei Stellvertretern
- dem Schatzmeister
- dem Schriftführer
- Näheres regelt die Geschäftsordnung
§ 7 Veranstaltungen
- Es werden regelmäßig Treffen (BEA-Treff) für interessierte Eltern angeboten, um Ihnen die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch zu bieten. Weiterhin werden themenbezogene Informationsveranstaltungen für die Eltern durchgeführt.
- Der Vorstand bemüht sich um regelmäßige Zusammenkünfte mit den Vertretern des Jugendamts, der Träger, den politischen Parteien, um die aktuellen Fragen zu erörtern.
§ 8 Finanzierung
- Der BEA-Kita Reinickendorf bestreitet seine Ausgaben aus den Mitteln, die ihm das Bezirksamt Reinickendorf zur Verfügung stellt sowie aus Spenden.
- Die Finanzmittel werden durch den Schatzmeister verwaltet. Zur Kontoführung berechtigt sind sowohl der Schatzmeister als auch der Vorsitzende.
- Mit dem Ende des Mandats erfolgt eine Kassenprüfung.
§ 9 Informationswege
- Informationen werden durch den Vorstand an die Eltern verteilt. Dazu werden die von den Trägern und dem Jugendamt zur Verfügung gestellten Flächen genutzt. Diese sollten eindeutig als Informationsfläche von Eltern für Eltern zu erkennen sein. Sie werden in eigener Verantwortung genutzt.
- Informationen zum Aushängen werden grundsätzlich dem zuständigen Elternvertreter der Einrichtungen zugesandt.
§ 10 Inkrafttreten der Satzung/Änderungen der Satzung
- Diese Satzung tritt mit Beschluss der VV im November 2007 in Kraft
- Änderungen dieser Satzung bedürfen eines Beschlusses der VV mit einfacher Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.
Berlin Reinickendorf, 06. November 2007