Elternausschuss
Einrichtungen, mit mehr als 45 Kindern, bilden einen Elternausschuss gemäß § 14 Abs. 3 KitaFöG. Der Elternausschuss besteht aus Gruppenelternvertretern, die von Eltern in der Elternversammlung (Elternabend) gewählt werden. Im Elternausschuss finden Diskussionen zur Meinungsbildung über Themen statt, die von gruppenübergreifendem Gewicht sind.
Den ersten Elternausschuss im Kitajahr beruft die Kita-Leitung ein. Der Elternausschuss wählt aus seiner Mitte einen Elternvertreter für den Elternbeirat, drei oder vier Elternvertreter für den Kita-Ausschuss und zwei Elternvertreter für den Bezirkselternausschuss-Kita (BEAK).
Es wird empfohlen, in diesem Gremium einen Haupt-Elternvertreter für die Kita zu wählen. Dieser lädt zu den weiteren Sitzungen ein und hat eine der wichtigsten Aufgaben der Elternvertretung: die Meldung der gewählten Elternvertreter aus dem Elternausschuss an die Gremien. Per E-Mail werden Name und E-Mail-Adresse der gewählten Elternvertreter an den Elternbeirat, Kita-Ausschuss, Bezirkselternausschuss-Kita (BEAK), sowie an die Kita-Leitung gemeldet. Dieser Vorgang ist wichtig, um die Gremienarbeit möglichst einfach und kostenfrei zu organisieren.
Die Kita-Leitung unterstützt den Elternausschuss aktiv bei der jährlichen Ersteinladung und der Meldung seiner Elternvertreter, um den gesetzlichen Auftrag gemäß Kita- FöG und dem Berliner Bildungsprogramm zu erfüllen. Die Kita-Leitung sollte dazu diesen Leitfaden verteilen, aushängen und die entsprechenden Kontaktadressen zur Verfügung stellen.
Die Nutzung von Räumlichkeiten in der Kita für die Sitzungen sind mit der Kita-Leitung abzustimmen. Die Anwesenheit von Kita-Leitung und Fachpersonal ist nicht zwingend. Die Elternausschüsse können von dem Träger und dem Fachpersonal Auskunft über wesentliche, die Tageseinrichtung betreffende Angelegenheiten verlangen. Diese Anliegen können ggf. in die jeweiligen anderen Gremien, wie Kita-Ausschuss (für Kitas mit über 45 Kindern) bzw. Elternbeirat eingebracht werden.