Bezirkselternausschuss Schule
Der BEAK entsendet einen Vertreter zum BEA-Schule, um bei gemeinsamen Themen zusammenzuarbeiten. (Der BEA-Schule dient den Interessen der Eltern nach § 110 SchulG in Angelegenheiten der allgemein bildenden Schulen im Bezirk). Um eine Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern, Kita und Schule zu erreichen, empfiehlt sich eine enge Zusammenarbeit mit dem BEA-Schule.