Kita-Ausschuss
Ein Kita-Ausschuss muss eingerichtet werden, wenn die Kita mehr als 45 Kinder hat. Eine freiwillige Gründung bei einer kleineren Kita ist natürlich unbenommen. Er wirkt bei allen wichtigen Angelegenheiten, die Eltern und Beschäftigte der Einrichtung gleichermaßen betreffen, mit. Er ist in gleicher Zahl mit Eltern wie mit Fachpersonal besetzt (§ 14 (6) KitaFöG). Außerdem kommt ein Vertreter des Trägers hinzu.
Themen-Beispiele: Personalausstattung, Festlegung von Öffnungs- und Schließzeiten, Umbauten, pädagogisches Konzept, finanzielle Belastungen der Eltern durch Entscheidungen und Maßnahmen, Evaluation und Qualitätsmanagement etc. Empfehlung für den Kita-Ausschuss: mindestens drei Mitglieder von jeder Seite – bei größeren Kitas vier Mitglieder (ab 100 Kindern).
Für dieses Gremium bietet der LEAK eine Muster-Geschäftsordnung an.