Bezirkselternausschuss Kita
Der Bezirkselternausschuss Kita (BEAK) – gemäß § 15 (1) KitaFöG – ist die Interessenvertretung der bezirklichen Elternschaft und das Forum, in dem die Elternvertreter für den BEAK die aktuellen Belange diskutieren. Die Elternvertreter beachten im BEAK die Interessen der Kinder und Eltern aller Kitas des Bezirks und nicht nur die der eigenen Einrichtung. Zum einen sollen die Wünsche und Probleme der Eltern mit den Trägern, den Behörden und der Politik auf Bezirksebene vorgetragen, zum anderen sollen Informationen ausgetauscht werden. Regelmäßige Gespräche mit dem Jugendstadtrat, den Vertretern des Jugendamtes, den Kita-Trägern und dem Bezirkselternausschuss- Schule (BEA-Schule) stellen den Informationsfluss sicher.
Dabei bündelt und formuliert der BEAK einerseits die Bedarfe der Eltern und Kinder, um sie an geeigneter Stelle (z. B. im JHA oder gegenüber dem Bezirksamt) zu vertreten. Ebenfalls unterstützt er die Umsetzung der Elternmitwirkung in den Kitas und in anderen Gremien mit Elternbeteiligung. Der BEAK wird als Sachverständiger für Elternfragen konsultiert wie z. B. in den Ausschüssen, von den Parteien und der Presse. Er steht als Ansprechpartner zur Verfügung, wenn es Fragen zur Qualitätsentwicklung und -umsetzung entsprechend dem Berliner Bildungsprogramm gibt. Der Bezirkselternausschuss ist vom Jugendamt über wesentliche, die Tagesbetreuung betreffende Fragen zu informieren oder kann Auskunft verlangen.
Der Bezirkselternausschuss Kita (BEAK) setzt sich zusammen aus je einem Vertreter und einem Stellvertreter jeder Kita des Bezirks, die gemäß Kita- FöG Elternvertreter entsenden. Dies betrifft sowohl Einrichtungen freier Träger, als auch die städtischen Eigenbetriebe des Bezirks. Die Kita-Leitung oder der gewählte Hauptelternvertreter melden die für den BEAK gewählten Elternvertreter ihrem BEAK. Der BEAK tagt etwa achtmal im Jahr und ist im Gegensatz zum Elternausschuss oder Elternbeirat öffentlich. Der Bezirkselternausschuss Kita wählt jährlich einen Vorstand und gibt sich eine Geschäftsordnung.
- als beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss (JHA) der Bezirksverordnetenversammlung (BVV)
- Landeselternausschuss Kita (LEAK)
- Spielplatzkommission
- AG 78 – Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII
- Bezirkselternausschuss Schule (BEA Schule)